Lohnbuchhaltung
Vor dem Hintergrund sich stets und rasch verändernder Rechtsgrundlagen im Bereich der Lohnbuchhaltung sind zur Fertigung einer korrekten Lohnbuchhaltung umfassende Kenntnisse
im Bereich des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts wie auch fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht, worin Sie insbesondere Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Kurz
berät und unterstützt, notwendig.
Um stets auf dem aktuellen Rechtsstand zu sein, ist regelmäßige Fortbildung für uns in allen Bereichen selbstverständlich.
Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen begleiten wir gern für Sie und führen diese auf Wunsch auch in unserem Hause durch.
Tätigkeitsfelder im Einzelnen:
· Erstellung von monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
· Fertigung von Baulohnabrechnungen
· Erstellung und Erledigung aller gesetzlich geforderten Datenübermittlungen und Meldungen
· Betreuung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen
· Erteilung von Auskünften im Lohnsteuerrecht und damit verbundenen Bereichen der Sozialversicherung
· Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Belangen nebst der Erstellung von Arbeitsverträgen
