Vertretung vor Gericht
Wir beraten und vertreten Sie nicht nur im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) gegenüber dem Finanzamt, sondern auch im Klageverfahren gegen die Finanzbehörden vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Ebenso beraten und vertreten wir Sie im Bereich des Steuerordnungswidrigkeiten- und Steuerstrafrechts.
Hier ist insbesondere Frau Kurz als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht mit Ihrer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet Ihre Ansprechpartnerin.
Tätigkeitsfelder im Einzelnen:
· Vertretung vor dem Finanzgericht
· Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
· Vertretung insbesondere in Steuersachen vor dem Verwaltungsgericht
· Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren
